Einwohner
                                
                                
1264 (31. Mrz. 2020)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
26506                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04931                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Flthörn, Hollande, Itzendorf, Lintelermarsch, NorderHooker, Osterloog, RotherPfahl, Utlandshörn, Westerloog, Westermarsch, Flüthörn, Hollande, Itzendorf, Lintelermarsch, NorderHooker, Osterloog, RotherPfahl, Utlandshörn, Westerloog, Westermarsch                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Norddeich  
   Am Deich 1  
   26506 Norden  
2. Ordnungsamt Norden  
   Marktstraße 1  
   26506 Norden  
3. Landkreis Aurich  
   Am Schloß 1  
   26603 Aurich  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Norddeich – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                         
                        
                            Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
                            
                                Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.