Nordendorf ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Schwaben                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2540 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
86695                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08273                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Blankenburg, Donnsberg, Hahnenweiler, Klause, Schwaighof, Blankenburg, Donnsberg, Hahnenweiler, Klause, Schwaighof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Nordendorf  
   Hauptstraße 1  
   86476 Nordendorf  
2. Landratsamt Augsburg  
   Prinzstraße 4  
   86153 Augsburg  
3. Amtsgericht Augsburg  
   Bismarckstraße 1  
   86150 Augsburg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Nordendorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.