Nordenham ist mit 26.230 Einwohnern die größte Stadt des Landkreises Wesermarsch in Niedersachsen und eine selbständige Gemeinde
Bundesland
Landkreis
Wesermarsch
Einwohner
25.959 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26954
Vorwahl
04731
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Blexerwurp, Grönland, Großensiel, Kleineweser, Königsfeld, Nadorst, Neuhamm, Stiedtenkron, Treuenfeld, Volkers, VolkerserWurp, Blexerwurp, Grönland, Großensiel, Kleineweser, Königsfeld, Nadorst, Neuhamm, Stiedtenkron, Treuenfeld, Volkers, VolkerserWurp
Adressen:
1. Stadt Nordenham
Am Markt 1
26954 Nordenham
2. Bürgeramt Nordenham
Am Markt 1
26954 Nordenham
3. Finanzamt Nordenham
Am Markt 1
26954 Nordenham
Gemeinde Nordenham – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Ein interkommunaler Windpark in Nordenham und Stadland ist geplant, mit sieben Windenergieanlagen in Nordenham und fünf in Morgenland. Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2026 und die Inbetriebnahme für Frühjahr/Sommer 2027 vorgesehen, wegen verlängerter Lieferzeiten und Verzögerungen im bauleitplanerischen Verfahren.
- In Nordenham gibt es Proteste gegen ein Wohnbauprojekt am Kiebitzberg. Die Anwohner lehnen das Projekt aus juristischen, ökologischen und wirtschaftlichen Gründen ab und befürchten eine Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität. Der Stadtrat hat ein Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren eingeleitet, aber die Pläne sind noch in der Neufassung.
- Die Stadt Nordenham stellt aktuelle Bebauungspläne und Flächennutzungspläne zur Verfügung, darunter auch der Bebauungsplan für das Gelände am Kiebitzberg, der noch in der Bearbeitung ist.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.