Mit einer Fläche von 26,29 Quadratkilometern ist Norderney nach Borkum die zweitgrößte Insel dieser Inselgruppe
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5969 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26548
Vorwahl
04932
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Norderney
Am Kurplatz 1
26548 Norderney
2. Inselverwaltung Norderney
Am Kurplatz 1
26548 Norderney
3. Tourismus-Service Norderney
Am Kurplatz 1
26548 Norderney
Gemeinde Norderney – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 55 „Hotel LUV Norderney“ wurde mehrheitlich angenommen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauprojekt an der Weststrandstraße zu schaffen. Die Stadt Norderney überprüft mit den Bauherren, wie der Verkehr rund um das Hotel minimiert werden kann, insbesondere bezüglich der Anzahl der zu schaffenden Einstellplätze.
Zudem gibt es Bestrebungen, die Struktur der Siedlung durch den Bebauungsplan zu definieren, einschließlich der Unterscheidung zwischen Dauerwohnungen, Zweitwohnungen und Ferienwohnungen, und es wurden Sondergebiete für Beherbergung gebildet.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.