Mit einer Fläche von 26,29 Quadratkilometern ist Norderney nach Borkum die zweitgrößte Insel dieser Inselgruppe
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5969 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26548
Vorwahl
04932
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Norderney
Am Kurplatz 1
26548 Norderney
2. Inselverwaltung Norderney
Am Kurplatz 1
26548 Norderney
3. Tourismus-Service Norderney
Am Kurplatz 1
26548 Norderney
Gemeinde Norderney – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 55 „Hotel LUV Norderney“ wurde mehrheitlich angenommen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauprojekt an der Weststrandstraße zu schaffen. Die Stadt Norderney überprüft mit den Bauherren, wie der Verkehr rund um das Hotel minimiert werden kann, insbesondere bezüglich der Anzahl der zu schaffenden Einstellplätze.
Zudem gibt es Bestrebungen, die Struktur der Siedlung durch den Bebauungsplan zu definieren, einschließlich der Unterscheidung zwischen Dauerwohnungen, Zweitwohnungen und Ferienwohnungen, und es wurden Sondergebiete für Beherbergung gebildet.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.