Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Nordhorn

Die Stadt ist eine Mitgliedsgemeinde der Euregio, grenzt direkt an die Niederlande und ist unweit der nordrhein-westfälischen Landesgrenze gelegen.Raumplanerisch ist die Stadt als Mittelzentrum mit oberzentralen Teilfunktionen eingestuft
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Grafschaft Bentheim
Einwohner
54.162 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
48527, 48529, 48531
Vorwahlen
05921, 05925, 05926, 05941
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altendorf, Bakelde, Bookholt, Frensdorf, Frensdorferhaar, Frenswegen, Hesepe, Altendorf, Bakelde, Bookholt, Frensdorf, Frensdorferhaar, Frenswegen, Hesepe
Adressen:
Stadt Nordhorn
Büro für Bürgerangelegenheiten
Wilhelmstraße 1
48531 Nordhorn

Landkreis Grafschaft Bentheim
Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung
Hauptstraße 1
48529 Nordhorn

Agentur für Arbeit Nordhorn
Kaiserstraße 9
48529 Nordhorn
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Dienstag: 08:00 - 15:30 Mittwoch: 08:00 - 15:30 Donnerstag: 08:00 - 15:30 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Das Baugebiet Oorde-Südufer in Nordhorn umfasst 16,2 ha und liegt zwischen den Stadtteilen Stadtflur und Oorde, südlich vom Ems-Vechte-Kanal.
- Es werden 114 städtische Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser vergeben, davon sind 60 bereits verkauft, so dass noch 52 Grundstücke verfügbar sind.
- Alle Mehrfamilienhaus- und Reihenhausgrundstücke wurden im November 2024 vermarktet.
- Eine Kindertagesstätte mit zwei Regel- und drei Krippengruppen wird im Westen des Baugebietes errichtet, der Baubeginn ist für Herbst 2025 geplant.
- Die Planungen und Ausschreibungen für den Spielplatz im südwestlichen Bereich sind für Ende 2025 vorgesehen, die Fertigstellung für Sommer 2026.
- Der 5. Vergabetermin für die Baugrundstücke findet am 20. Februar 2025 statt, der 6. Vergabetermin am 22. Mai 2025.
- Das Baugebiet wurde zum 1. Juli 2024 freigegeben, und die Bebauungen können nach Vorliegen einer Baugenehmigung beginnen.
- Es gibt kein Gasnetz im Baugebiet, und die Wärmeversorgung muss durch andere Mittel sichergestellt werden.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

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In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.

Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.

Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.