Nordwalde (plattdeutsch Nordwol oder Nordwoll) ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen nordwestlich von Münster im Kreis Steinfurt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
9711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48356
Vorwahl
02573
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Feldbauerschaft, Scheddebrock, Suttorf, Westerode, Feldbauerschaft, Scheddebrock, Suttorf, Westerode
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nordwalde
Hauptstraße 33
48689 Nordwalde
2. Ordnungsamt Nordwalde
Hauptstraße 33
48689 Nordwalde
3. Standesamt Nordwalde
Hauptstraße 33
48689 Nordwalde
Gemeinde Nordwalde – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für den ersten Bauabschnitt des Projekts Dömerstiege in Nordwalde ist seit Dezember 2022 rechtskräftig. Die Erschließung begann im März 2023 und soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Die Hochbaumaßnahmen sollen Anfang 2024 starten. Die Vermarktung der Baugrundstücke, einschließlich Einfamilienhäuser, hat begonnen und soll im Sommer 2023 fortgesetzt werden.
Zusätzlich gibt es eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für die Reitsportanlage, die städtebauliche Anpassungen und eine nutzungsorientierte Flächeninanspruchnahme ermöglicht, ohne die ökologischen und verkehrlichen Bedingungen wesentlich zu verändern.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.