Nordwestuckermark ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Uckermark in Brandenburg (Deutschland).
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Uckermark
Einwohner
4155 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17291
Vorwahlen
03984, 039852, 039853, 039859, 039855
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Landkreis Uckermark
Am Schloß 1
17291 Prenzlau
2. Stadtverwaltung Eberswalde
Breite Str. 43
16225 Eberswalde
3. Gemeinde Nordwestuckermark
Dorfstraße 1
17268 Templin
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
- Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen in verschiedenen Gemarkungen wie Beenz, Groß Sperrenwalde, Klein Sperrenwalde, Kraatz, Lindenhagen, Holzendorf und Falkenhagen, sowie Änderung des Flächennutzungsplans.
- Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Nordwestuckermark - OT Weggun - Schloss Arendsee.
- 1. Änderung des Bebauungsplans "Windfeld Gollmitz" der Gemeinde Nordwestuckermark.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.