Norken (mundartlich: Noorge) ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Westerwaldkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
940 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
57629                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
02661                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bretthausen, Bretthausen                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Norken  
   Hauptstraße 1  
   56414 Norken  
2. Ordnungsamt Norken  
   Kirchstraße 5  
   56414 Norken  
3. Bürgeramt Norken  
   Schulstraße 3  
   56414 Norken  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Norken – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Gemeinderat von Norken hat in den letzten Jahren verschiedene Bebauungspläne und Änderungen dazu beschlossen. Hier sind einige neueste Entwicklungen:
- Es gibt Bebauungspläne wie den Bebauungsplan „Am Weissen Berg“, dessen Ziel die zukünftige Entwicklung des Ortes und die Anpassung an örtliche Begebenheiten ist.
- Es wurden Änderungen an bestehenden Bebauungsplänen vorgenommen, wie z.B. die Änderung des Bebauungsplans Hirzenhub im Jahr 1992, bei der Mängel im Teilausbau im Erlenweg behoben werden sollten.
- Weitere Änderungen betrafen den Bebauungsplan „Auf der Heide“ im Jahr 1991.
- Aktuelle und detaillierte Planzeichnungen und Änderungen der Bebauungspläne der Ortsgemeinde Norken sind auf der Website der Verbandsgemeinde Bad Marienberg verfügbar.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.