Norstedt (dänisch: Nordsted, nordfriesisch: Noorst) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein zwischen Viöl und Bredstedt.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
390 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25884
Vorwahl
04843
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Hoffnung, Hoffnung
Adressen:
1. Einwohnermeldeamt Norstedt
Hauptstraße 12
24610 Norstedt
2. Ordnungsamt Norstedt
Bahnhofstraße 5
24610 Norstedt
3. Finanzamt Norstedt
Am Markt 1
24610 Norstedt
Gemeinde Norstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Norderstedt gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Ein neues Neubaugebiet im Norden Norderstedts, das als "Grüne Heyde" bezeichnet wird, soll mit rund 1.200 neuen Wohnungen entstehen. Der rechtliche Rahmen ist bereits gelegt, aber der Baubeginn wird voraussichtlich erst in vier Jahren stattfinden.
- Eine Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 310 für die Erweiterung des Gewerbegebietes Harkshörn ist gestartet. Ziel ist die Erweiterung des Gewerbegebietes, die Verlagerung und langfristige Sicherung von Rad- und Fußwegen sowie der Grünverbindung entlang des Industriestammgleises.
- Ein neues Wohnquartier mit 200 Wohnungen an der Ohechaussee ist geplant. Die Entwürfe für den entsprechenden Bebauungsplan werden derzeit diskutiert.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.