Norstedt (dänisch: Nordsted, nordfriesisch: Noorst) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein zwischen Viöl und Bredstedt.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
390 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25884
Vorwahl
04843
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Hoffnung, Hoffnung
Adressen:
1. Einwohnermeldeamt Norstedt
Hauptstraße 12
24610 Norstedt
2. Ordnungsamt Norstedt
Bahnhofstraße 5
24610 Norstedt
3. Finanzamt Norstedt
Am Markt 1
24610 Norstedt
Gemeinde Norstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Norderstedt gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Ein neues Neubaugebiet im Norden Norderstedts, das als "Grüne Heyde" bezeichnet wird, soll mit rund 1.200 neuen Wohnungen entstehen. Der rechtliche Rahmen ist bereits gelegt, aber der Baubeginn wird voraussichtlich erst in vier Jahren stattfinden.
- Eine Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 310 für die Erweiterung des Gewerbegebietes Harkshörn ist gestartet. Ziel ist die Erweiterung des Gewerbegebietes, die Verlagerung und langfristige Sicherung von Rad- und Fußwegen sowie der Grünverbindung entlang des Industriestammgleises.
- Ein neues Wohnquartier mit 200 Wohnungen an der Ohechaussee ist geplant. Die Entwürfe für den entsprechenden Bebauungsplan werden derzeit diskutiert.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.