Nortrup ist eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Artland im Norden des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen und liegt im Artland als Teil des Erholungsgebiets Hasetal.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2983 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49638
Vorwahl
05436
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Börslage, Druchhorn, Farwick, Kettenkamp, Loxten, Loxterort, Merschstrich, NeuHammerstein, Börslage, Druchhorn, Farwick, Kettenkamp, Loxten, Loxterort, Merschstrich, NeuHammerstein
Adressen:
1. Gemeinde Nortrup
Hauptstraße 1
49599 Nortrup
2. Standesamt Nortrup
Hauptstraße 1
49599 Nortrup
3. Einwohnermeldeamt Nortrup
Hauptstraße 1
49599 Nortrup
Gemeinde Nortrup – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.