Nufringen ist eine selbstständige Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Böblingen, Regierungsbezirk Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5920 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71154
Vorwahl
07032
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 22
71154 Nufringen
2. Landratsamt Böblingen
Wilhelmstraße 17
71032 Böblingen
3. Bürgeramt Nufringen
Hauptstraße 22
71154 Nufringen
Gemeinde Nufringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bebauungspläne für die Gebiete Hinterer Steig Süd und Gansäcker in Nufringen sind am 22.11.2024 in Kraft getreten. Die Erschließungsarbeiten für diese Gebiete sollen ab Frühjahr 2025 beginnen und voraussichtlich bis Sommer 2026 andauern. Die private Bebauung der Flächen ist nach Fertigstellung der Erschließung und Baufeldfreigabe der Kommune, voraussichtlich ab Herbst 2026, möglich. Die Vermarktung der Bauplätze ist ab Ende des ersten Quartals 2025 geplant. Die Bauleistungen für die Erschließung wurden ausgeschrieben, und die erforderlichen Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen werden parallel durchgeführt.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.