Nufringen ist eine selbstständige Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Böblingen, Regierungsbezirk Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5920 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71154
Vorwahl
07032
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 22
71154 Nufringen
2. Landratsamt Böblingen
Wilhelmstraße 17
71032 Böblingen
3. Bürgeramt Nufringen
Hauptstraße 22
71154 Nufringen
Gemeinde Nufringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bebauungspläne für die Gebiete Hinterer Steig Süd und Gansäcker in Nufringen sind am 22.11.2024 in Kraft getreten. Die Erschließungsarbeiten für diese Gebiete sollen ab Frühjahr 2025 beginnen und voraussichtlich bis Sommer 2026 andauern. Die private Bebauung der Flächen ist nach Fertigstellung der Erschließung und Baufeldfreigabe der Kommune, voraussichtlich ab Herbst 2026, möglich. Die Vermarktung der Bauplätze ist ab Ende des ersten Quartals 2025 geplant. Die Bauleistungen für die Erschließung wurden ausgeschrieben, und die erforderlichen Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen werden parallel durchgeführt.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf