Nusplingen (lokal: Nischplenga/Nuschplenga) ist eine Gemeinde im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg, Deutschland.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Zollernalbkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1865 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
72362                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
07429                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Dietstaig, Harthöfe, Heckental, Heidenstadt, Kirchrein, Nusplingen, Steighaus, Dietstaig, Harthöfe, Heckental, Heidenstadt, Kirchrein, Steighaus                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Nusplingen  
   Hauptstraße 14  
   72362 Nusplingen  
2. Landratsamt Tuttlingen  
   Wilhelmstraße 5  
   78532 Tuttlingen  
3. Bürgeramt Nusplingen  
   Hauptstraße 14  
   72362 Nusplingen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Nusplingen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.