Nuthe-Urstromtal ist eine Gemeinde im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
6578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14947
Vorwahlen
03371, 033732 (Berkenbrück, Hennickendorf, Nettgendorf), 033733 (Dümde, Holbeck, Lynow, Schönefeld, Stülpe)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal
Am Markt 1
14959 Nuthe-Urstromtal
2. Landkreis Teltow-Fläming
Wilhelmstraße 1
14943 Luckenwalde
3. Bürgeramt Nuthe-Urstromtal
Am Markt 1
14959 Nuthe-Urstromtal
Gemeinde Nuthe-Urstromtal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung von Nuthe-Urstromtal hat Several Bebauungspläne und entsprechende Verträge beschlossen:
- Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur Durchführung und Sicherung der Ziele des Bebauungsplanes Frankenförde Nr. 07 „Solarpark Frankenförde-Nord“.
- Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zwischen der Coolback GmbH und der Gemeinde Nuthe-Urstromtal zum Zweck der 1. Änderung Bebauungsplan Jänickendorf Nr. 01 „Erdbeerstraße“.
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Woltersdorf Nr. 07 „Wohnen am Waldquartier“.
- Beschluss über die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Frankenförde Nr. 06 „Solarpark Frankenförde – An der L80“, einschließlich der Auslegung der Planunterlagen und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.