Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Nuthetal

Arthur-Scheunert-Allee 10314558 Nuthetal
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
9035 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14558
Vorwahlen
033200, 033205 (Tremsdorf)
Adresse der Gemeinde
OT Bergholz-RehbrückeArthur-Scheunert-Allee 103, 14558 Nuthetal
OT Bergholz-RehbrückeArthur-Scheunert-Allee 103, 14558 Nuthetal 14558 Brandenburg DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Nuthetal, Am Markt 1, 14558 Nuthetal
2. Bürgeramt Nuthetal, Am Markt 1, 14558 Nuthetal
3. Ordnungsamt Nuthetal, Am Markt 1, 14558 Nuthetal
Gemeinde Nuthetal – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00 13:00 - 14:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Nuthetal, besonders im Ortsteil Bergholz-Rehbrücke, sind umfangreiche Bebauungspläne in Entwicklung. Ein Investor, Daniel Panzer, plant eine Stadt der Zukunft auf einem etwa 7,5 Hektar großen Areal, das in drei Jahren baulich entwickelt werden soll. Dieses Projekt umfasst moderne Lagerhallen, Brandenburgs erste Indoor-Surfanlage, einen kleinen Uni-Campus mit Studentenwohnungen, möblierte Wohnungen für Dozenten, ein Seminarhotel und generationsübergreifende Wohnungsprojekte.

Bisher gibt es jedoch keinen Bebauungsplan für dieses spezifische Areal, nur einen Flächennutzungsplan, der Gewerbe und Handel vorsieht. Die Bürgermeisterin Ute Hustig betont, dass eine geordnete Planung und der Erlass eines Bebauungsplans notwendig sind, um das Projekt umzusetzen.

Zusätzlich gibt es verschiedene Bebauungspläne für andere Bereiche in Nuthetal, die die zulässigen und unzulässigen Bodennutzungen festlegen, wie beispielsweise der Bebauungsplan 03 Am Rehgraben, der Bebauungsplan 18 Ortskern Rehbrücke und weitere.

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.