Nördlingen (schwäbisch Nearle) ist eine Große Kreisstadt im schwäbischen Landkreis Donau-Ries in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
20.644 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86720
Vorwahl
09081
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dürrenzimmern, Pfäfflingen, Schaffhausen
Adressen:
1. Stadt Nördlingen, Hauptstraße 1, 86720 Nördlingen
2. Landratsamt Donau-Ries, Am Schießgraben 1, 86720 Donauwörth
3. Finanzamt Nördlingen, An den Bachwiesen 1, 86720 Nördlingen
Gemeinde Nördlingen – Öffnungszeiten
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Der Nördlinger Stadtrat hat den Städtebaulichen Entwurf zum Eger-Viertel weiter aufgebereitet. Es sind 67 Wohnungen mit durchschnittlich 78 Quadratmetern Wohnfläche, ein Familienzentrum mit Kita, eine Gastronomie-Einheit und eine Tiefgarage mit mindestens 77 Parkplätzen geplant. Zusätzliche Parkplätze sind an der Baldinger Mauer und an der Eger vorgesehen. Der Bereich an der Eger soll durch Zuschüsse der Regierung von Schwaben aufgewertet werden. Ein Spielplatz und eine öffentliche Anlage im alten Stadtgraben sind ebenfalls geplant.
Die Stadträte fordern eine große Tiefgarage, um ausreichend Parkraum zu schaffen, und betonen den Dialog mit den Kritikern. Oberbürgermeister David Wittner versichert, dass die Öffentlichkeit über die Pläne informiert wird und Bedenken im Rahmen des Bebauungsplans geäußert werden können.
Die Wohnungen im Eger-Viertel sollen zwischen 6500 und 7100 Euro pro Quadratmeter kosten.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.