Nörten-Hardenberg (ostfälisch Nörten-Harenbarg) ist ein Flecken im Landkreis Northeim in Niedersachsen (Deutschland).
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
8616 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
37176                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
05503, 05594                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Nörten-Hardenberg  
   Am Markt 1  
   37176 Nörten-Hardenberg  
2. Einwohnermeldeamt Nörten-Hardenberg  
   Am Markt 1  
   37176 Nörten-Hardenberg  
3. Ordnungsamt Nörten-Hardenberg  
   Am Markt 1  
   37176 Nörten-Hardenberg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Nörten-Hardenberg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Bebauungsplan für das interkommunale Gewerbegebiet AREA 3 Ost vorerst ausgesetzt, weil die vorgesehenen Ausgleichsflächen für die verloren gehenden Brutreviere der Feldlerche nicht ausreichen. Die aktuellen Ausgleichsflächen sind wegen ihrer Größe, Lage und angrenzenden Baumgruppen nicht geeignet, die verlorenen Brutreviere vollständig zu ersetzen. Der Zweckverband muss die Ausgleichsflächen vergrößern, um den Artenschutzanforderungen zu genügen. Die Erschließungsarbeiten sind eingestellt, und die Baustelle wird in den kommenden zwei Wochen abgesichert.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
 
                         
                        
                            Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
                            
                                Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.