Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Nümbrecht

Nümbrecht ist eine nordrhein-westfälische Gemeinde im Oberbergischen Kreis und ein heilklimatischer Kurort.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
17.165 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51588
Vorwahlen
02293, 02245 (Röttgen), 02262 (Abbenroth, Krahm, Marienberghausen, Niederstaffelbach, Oberstaffelbach), 02291 (Berkenroth, Drinsahl, Loch), 02295 (Benroth, Neuroth, Schönhausen, Stranzenbach, Straße)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Alsbach, Altennümbrecht, Brünglinghausen, Buch, Büschhof, Distelkamp, Drinsahl, Eckenbach, Geringhausen, Haan, Harscheid, Hömel, Homburgerhahn, Langenbach, Lindscheid, Malzhagen, Mildsiefen, Niederbreidenbach, Niederbreunfeld, Niederelben, Oberbreunfeld, Oberelben, Oedinghausen, Spreitgen, Wirtenbach
Adressen:
1. Gemeinde Nümbrecht
Hauptstraße 1
51588 Nümbrecht

2. Bürgeramt Nümbrecht
Hauptstraße 2
51588 Nümbrecht

3. Ordnungsamt Nümbrecht
Hauptstraße 3
51588 Nümbrecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Nümbrecht wurden 20 Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne im Planungsausschuss mit zehn Ja-Stimmen bei fünf Gegenstimmen (Grüne und SPD) beschlossen. Diese Beschlüsse betreffen Potenzialflächen in verschiedenen Ortschaften, die für Wohnbebauung vorgesehen sind, um der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken zu begegnen. Die Verwaltung will nun die Eigentümer der Potenzialflächen ansprechen und Versammlungen in den Dörfern abhalten, um die Meinungen der Einwohner zu hören. Wenn eine Entwicklung mehrheitlich abgelehnt wird, soll das Verfahren eingestellt werden.

Die Bürger haben Bedenken hinsichtlich des Flächenverbrauchs, der Versorgung mit Abwasser und Strom, der Beeinträchtigung durch Baustellen und der Veränderung des dörflichen Charakters geäußert. Die Verwaltung versucht, die Stimmung zu beruhigen und betont, dass nichts gegen den Willen der Menschen passieren werde.

Die Grundstückspreise in Nümbrecht liegen derzeit zwischen 130 €/m2 und 196 €/m2 und sind in den letzten 12 Monaten um 1,2 % gestiegen.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

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In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.

Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.

Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.