Nützen ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Segeberg
Einwohner
1240 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24568
Vorwahl
04191
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Altspringhirsch, Brückenkate, Kampen, Lurup, Neuspringhirsch, Rheitenkate, Springhirsch, Wüstenkate
Adressen:
1. Gemeinde Nützen
Am Markt 1
23863 Nützen
2. Amtsgericht Bad Oldesloe
Am Markt 1
23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn
Mühlenstraße 2
23843 Bad Oldesloe
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan umfassen several wichtige Änderungen und Neuerungen:
- Die Bundesregierung hat eine Reform des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen, die den Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt. Hierbei wird es möglich, Gebäude ohne einen gesonderten Bebauungsplan zu erweitern, insbesondere durch Aufstockungen.
- Bebauungspläne müssen künftig innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Beteiligungsverfahrens vorliegen.
- Die Digitalisierung von Bekanntmachungen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen wird vorangetrieben, um mehr Transparenz und Effizienz zu erreichen.
- Veraltete Bebauungspläne können schneller aktualisiert werden, dank einer neuen "Innovationsklausel" und eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB, das auf eine Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren strafft.
- Es gibt neue Regelungen zur Innenentwicklung, die die Nutzung von brachliegenden Grundstücken und Dachgeschoss-Aufbauten erleichtern.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.