Nützen ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Segeberg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1240 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
24568                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04191                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Altspringhirsch, Brückenkate, Kampen, Lurup, Neuspringhirsch, Rheitenkate, Springhirsch, Wüstenkate                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Nützen  
   Am Markt 1  
   23863 Nützen  
2. Amtsgericht Bad Oldesloe  
   Am Markt 1  
   23843 Bad Oldesloe  
3. Kreisverwaltung Stormarn  
   Mühlenstraße 2  
   23843 Bad Oldesloe  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Nützen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan umfassen several wichtige Änderungen und Neuerungen:
- Die Bundesregierung hat eine Reform des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen, die den Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt. Hierbei wird es möglich, Gebäude ohne einen gesonderten Bebauungsplan zu erweitern, insbesondere durch Aufstockungen.
- Bebauungspläne müssen künftig innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Beteiligungsverfahrens vorliegen.
- Die Digitalisierung von Bekanntmachungen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen wird vorangetrieben, um mehr Transparenz und Effizienz zu erreichen.
- Veraltete Bebauungspläne können schneller aktualisiert werden, dank einer neuen "Innovationsklausel" und eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB, das auf eine Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren strafft.
- Es gibt neue Regelungen zur Innenentwicklung, die die Nutzung von brachliegenden Grundstücken und Dachgeschoss-Aufbauten erleichtern.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.