Oberasbach (umgangssprachlich: „Aschbach“) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Fürth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
17.749 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90522
Vorwahl
0911
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kreutles, Rehdorf, Kreutles, Rehdorf
Adressen:
1. Stadt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
2. Einwohnermeldeamt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
3. Ordnungsamt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Oberasbach sindSeveral Bebauungspläne aktuell relevant:
- Es gibt mehrere in Kraft getretene Bebauungspläne, wie z.B. 72/1 "Ottostraße - Karlstraße", 66/6 und 67/1 "Birkenstraße - Platanenweg - Ahornweg", 14/1 "Hölzleshoffeld", 19/2 "An der Langenäckerstraße" und 03/1 "Westlich der Sudetenstraße".
- Ein neuer Bebauungsplan für das Tagungszentrum an der Bachstraße ist in Planung, einschließlich einer Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19/1.
- Die Stadt bittet um Feedback zum Thema "Wohnen im Alter" im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.