Oberaurach ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Haßberge
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
3952 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97514
Vorwahlen
09529, 09522, 09549
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberaurach
Hauptstraße 1
97514 Oberaurach
2. Finanzamt Haßfurt
Am Schützenplatz 1
97437 Haßfurt
3. Landkreis Haßberge
Am Alten Rathaus 2
97437 Haßfurt
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
Dienstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.