Die Gemeinde Oberbarnim liegt im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
1904 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15377
Vorwahlen
033433, 03341, 033436, 033437
Adresse der Amtsverwaltung
Adressen:
1. Amt Oberbarnim, Hauptstraße 1, 16230 Chorin
2. Gemeindeverwaltung Eberswalde, Breite Straße 43, 16225 Eberswalde
3. Landkreis Barnim, Wilhelmstraße 2, 16225 Eberswalde
Gemeinde Oberbarnim – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Oberbarnim, speziell im Ortsteil Klosterdorf, gibt es keine aktuellen spezifischen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in den bereitgestellten Quellen. Allerdings wurde in der Gemeinde Brüssow, die in der gleichen Region liegt, ein Bebauungsplan für das Windfeld Grünberg beschlossen, der im Februar 2021 öffentlich ausgelegt wurde.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.