Oberbergkirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen mit den weiteren Mitgliedsgemeinden Lohkirchen, Schönberg und Zangberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1697 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84564
Vorwahl
08637
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Abdecker, Adlding, Asenham, Aubenham, Bichling, Egglham, Engolding, Erlach, Gantenham, Geiselharting, Hading, Haid, Heimberg, Kirnhausen, Kremsrott, Loipfing, Odering, Ottenloh, Peitzing, Pfaffing, Riedlham, Ritzing, Schönberg, Schörging, Söllnham, Stattenberg, Thal, Walding, Weihprechting, Wendling, Wolfhaming, Abdecker, Adlding, Asenham, Aubenham, Bichling, Egglham, Engolding, Erlach, Gantenham
Adressen:
1. Gemeinde Oberbergkirchen, Hauptstraße 1, 84432 Oberbergkirchen
2. Landratsamt Mühldorf am Inn, Ludwigstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
3. Finanzamt Mühldorf a.Inn, Bahnhofstraße 4, 84453 Mühldorf am Inn
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.