Oberboihingen ist eine Gemeinde im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5616 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72644
Vorwahl
07022
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Tachenhausen, Tachenhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberboihingen
Kirchstraße 3
73240 Oberboihingen
2. Rathaus Oberboihingen
Kirchstraße 3
73240 Oberboihingen
3. Ordnungsamt Oberboihingen
Kirchstraße 3
73240 Oberboihingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberboihingen hat am 20.11.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich „Marbachweg – 4. Änderung, Teilbereich Marbachweg Flurstück 2844, 2846“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Dieser Plan sieht den Bau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten vor, um innerörtlichen Wohnraum zu schaffen. Der Entwurf war vom 02.12.2024 bis 17.01.2025 im Internet und im Rathaus öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen konnten während dieser Zeit abgegeben werden.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.