Oberdachstetten (umgangssprachlich: Dōchschdedn) ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und liegt im Bereich der Frankenhöhe.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
1672 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91617
Vorwahlen
09845, 09829
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Anfelden, Berglein, Dörflein, Hohenau, Mitteldachstetten, Möckenau, Spielberg, Anfelden, Berglein, Dörflein, Hohenau, Mitteldachstetten, Möckenau, Spielberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberdachstetten, Hauptstraße 10, 91486 Oberdachstetten
2. Ordnungsamt Oberdachstetten, Hauptstraße 10, 91486 Oberdachstetten
3. Finanzamt Ansbach, Bismarckstraße 1, 91522 Ansbach
Gemeinde Oberdachstetten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.