Oberding ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Erding und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6472 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85445
Vorwahl
08122
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eittingermoos, Grnschweige, Eittingermoos, Grünschweige
Adressen:
1. Gemeinde Oberding
Hauptstraße 1
85457 Oberding
2. Landratsamt Erding
Münchener Straße 32
85435 Erding
3. Finanzamt Erding
Bahnhofstraße 1
85435 Erding
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Der Gemeinderat Oberding hat am 25.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 Gewerbegebiet Schwaig an der Hallbergmooser Straße beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 20.01.2025 bis 21.02.2025, in der Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Im Baugebiet Oberding Mitte II wird nachverdichtet, statt Einfamilien- und Doppelhäuser sollen jetzt Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Bebauungsplan Nr. 59 Niederding an der Herrnstraße wird neugefasst und der Bebauungsplan Nr. 82 Aufkirchen, östlich des Eichrings, ist in Planung.
Zudem findet am 28.01.2025 eine Sitzung des Gemeinderates statt, bei der unter anderem über den Bebauungsplan Nr. 75 SO Schwaig Eichenstraße Ost, 1. Änderung, und den Satzungsbeschluss beraten wird.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern