Oberding ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Erding und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6472 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
85445                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08122                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Eittingermoos, Grnschweige, Eittingermoos, Grünschweige                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Oberding  
   Hauptstraße 1  
   85457 Oberding  
2. Landratsamt Erding  
   Münchener Straße 32  
   85435 Erding  
3. Finanzamt Erding  
   Bahnhofstraße 1  
   85435 Erding  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Oberding – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                            Der Gemeinderat Oberding hat am 25.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 Gewerbegebiet Schwaig an der Hallbergmooser Straße beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 20.01.2025 bis 21.02.2025, in der Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Im Baugebiet Oberding Mitte II wird nachverdichtet, statt Einfamilien- und Doppelhäuser sollen jetzt Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Bebauungsplan Nr. 59 Niederding an der Herrnstraße wird neugefasst und der Bebauungsplan Nr. 82 Aufkirchen, östlich des Eichrings, ist in Planung.
Zudem findet am 28.01.2025 eine Sitzung des Gemeinderates statt, bei der unter anderem über den Bebauungsplan Nr. 75 SO Schwaig Eichenstraße Ost, 1. Änderung, und den Satzungsbeschluss beraten wird.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
 
                         
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.