Oberding ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Erding und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6472 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85445
Vorwahl
08122
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eittingermoos, Grnschweige, Eittingermoos, Grünschweige
Adressen:
1. Gemeinde Oberding
Hauptstraße 1
85457 Oberding
2. Landratsamt Erding
Münchener Straße 32
85435 Erding
3. Finanzamt Erding
Bahnhofstraße 1
85435 Erding
Gemeinde Oberding – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Gemeinderat Oberding hat am 25.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 Gewerbegebiet Schwaig an der Hallbergmooser Straße beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 20.01.2025 bis 21.02.2025, in der Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Im Baugebiet Oberding Mitte II wird nachverdichtet, statt Einfamilien- und Doppelhäuser sollen jetzt Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Bebauungsplan Nr. 59 Niederding an der Herrnstraße wird neugefasst und der Bebauungsplan Nr. 82 Aufkirchen, östlich des Eichrings, ist in Planung.
Zudem findet am 28.01.2025 eine Sitzung des Gemeinderates statt, bei der unter anderem über den Bebauungsplan Nr. 75 SO Schwaig Eichenstraße Ost, 1. Änderung, und den Satzungsbeschluss beraten wird.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.