Oberelsbach ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld und staatlich anerkannter Erholungsort.
                    
                        
                                
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Unterfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Rhön-Grabfeld                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2658 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
97656, 97647                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09774                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Oberelsbach  
   Hauptstraße 1  
   97656 Oberelsbach  
2. Finanzamt Bad Neustadt a.d. Saale  
   Am Stadtgraben 1  
   97616 Bad Neustadt a.d. Saale  
3. Landratsamt Rhön-Grabfeld  
   Am Alten Steinweg 2  
   97616 Bad Neustadt a.d. Saale  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Oberelsbach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 07:45 - 17:00
- Dienstag: 07:45 - 17:00
- Mittwoch: 07:45 - 17:00
- Donnerstag: 07:45 - 18:00
- Freitag: 07:45 - 17:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.