Obergünzburg ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Ostallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
6414 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87634
Vorwahl
08372
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Berg, Bichtholz, Burg, Burgstall, Eggenbühl, Freien, Greggen, Habersberg, Hartmannsberg, Heimenhalden, Immenthal, Kölberg, Liebenthann, Litzen, Schoner, Seesen, Upratsberg, Wies, Wolfartsberg
Adressen:
1. Gemeinde Obergünzburg, Hauptstraße 1, 87634 Obergünzburg
2. Landratsamt Ostallgäu, An der Bachstraße 1, 87616 Marktoberdorf
3. Finanzamt Kempten, Bismarckstraße 14, 87435 Kempten
Gemeinde Obergünzburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.