Obergünzburg ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Ostallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
6414 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87634
Vorwahl
08372
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Berg, Bichtholz, Burg, Burgstall, Eggenbühl, Freien, Greggen, Habersberg, Hartmannsberg, Heimenhalden, Immenthal, Kölberg, Liebenthann, Litzen, Schoner, Seesen, Upratsberg, Wies, Wolfartsberg
Adressen:
1. Gemeinde Obergünzburg, Hauptstraße 1, 87634 Obergünzburg
2. Landratsamt Ostallgäu, An der Bachstraße 1, 87616 Marktoberdorf
3. Finanzamt Kempten, Bismarckstraße 14, 87435 Kempten
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.