Oberhaching ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
13.608 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
8204182064 (Jettenhausen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberhaching
Hauptstraße 12
82041 Oberhaching
2. Bürgeramt Oberhaching
Hauptstraße 12
82041 Oberhaching
3. Finanzamt München Land
Widenmayerstraße 15
81661 München
Gemeinde Oberhaching – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Derzeit gibt es keine aktuellen Bebauungsplanverfahren in Oberhaching. however, es gibt Pläne des bayerischen Bauministeriums, die bisherigen Gestaltungssatzungen der Kommunen, einschließlich those in Oberhaching, aufheben zu wollen. Dies könnte bedeuten, dass Vorschriften wie das Verbot von Schottergärten oder die Pflicht, pro 300 Quadratmeter Freifläche mindestens einen größeren Baum zu pflanzen, zukünftig nur noch als Extra-Bestimmungen in örtlichen Bebauungsplänen gültig wären.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.