Oberhausen-Rheinhausen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg im Landkreis Karlsruhe.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9667 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
68794                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
07254                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Oberhausen-Rheinhausen  
   Hauptstraße 1  
   68794 Oberhausen-Rheinhausen  
2. Bürgeramt Oberhausen-Rheinhausen  
   Hauptstraße 1  
   68794 Oberhausen-Rheinhausen  
3. Ordnungsamt Oberhausen-Rheinhausen  
   Hauptstraße 1  
   68794 Oberhausen-Rheinhausen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            In Oberhausen-Rheinhausen gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zu Bebauungsplänen:
- Es gibt vorhabenbezogene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan "Erlich, Waghäusler Straße 85a" und den Bebauungsplan "Solarpark Bruhrain Süd".
- In der Gemeinde Rheinhausen wird der Bebauungsplan "Bürgerzentrum – Erweiterung II" entwickelt, der die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zwischen den Ortsteilen Niederhausen und Oberhausen steuern soll. Dieser Plan umfasst eine Gemeinbedarfsfläche und berücksichtigt umweltrechtliche Aspekte und Grünordnungspläne.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
                            
                                Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf