Sie liegt am Kamm des Thüringer Waldes auf etwa 815 m ü
Bundesland
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
1570 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
98559
Vorwahl
036842
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Oberhof, Sood, Sood
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberhof
Hauptstraße 1
98559 Oberhof
2. Thüringer Landesforstanstalt
Am Wald 1
98559 Oberhof
3. Finanzamt Suhl
Bahnhofstraße 12
98527 Suhl
Gemeinde Oberhof – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 132 „Oberhof“ in Bad Homburg v.d.Höhe sieht eine nachhaltige Entwicklung der denkmalgeschützten Hofanlage vor. Das Ziel ist, die Domäne Oberhof zu stärken und eine identitätsstiftende Mitte für den Stadtteil Ober-Erlenbach zu schaffen. Die historische Bausubstanz soll erhalten bleiben, während anstelle des nicht denkmalgeschützten Freiluftstalls barrierefreie Wohnflächen entstehen. Geplant sind auch Flächen für Wohnen, Kleingewerbe, gemeinnützige und soziale Einrichtungen, eine Stadtteilbibliothek, Räume für öffentliche Nutzung und Kulturveranstaltungen. Die Umsetzung erfolgt durch die Genossenschaft „Unser Oberhof e.G.“ in Abstimmung mit der Stadt. Das Plangebiet wird von Dorfgebiet zu Allgemeinem Wohngebiet umgewidmet.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.