Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Oberhof

Oberhof ist eine Landstadt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Thüringen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
1570 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
98559
Vorwahl
036842
Adresse der Stadtverwaltung
Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof
Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof 98559 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Oberhof, Sood, Sood
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberhof
Hauptstraße 1
98559 Oberhof

2. Thüringer Landesforstanstalt
Am Wald 1
98559 Oberhof

3. Finanzamt Suhl
Bahnhofstraße 12
98527 Suhl
Gemeinde Oberhof – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 132 „Oberhof“ in Bad Homburg v.d.Höhe sieht eine nachhaltige Entwicklung der denkmalgeschützten Hofanlage vor. Das Ziel ist, die Domäne Oberhof zu stärken und eine identitätsstiftende Mitte für den Stadtteil Ober-Erlenbach zu schaffen. Die historische Bausubstanz soll erhalten bleiben, während anstelle des nicht denkmalgeschützten Freiluftstalls barrierefreie Wohnflächen entstehen. Geplant sind auch Flächen für Wohnen, Kleingewerbe, gemeinnützige und soziale Einrichtungen, eine Stadtteilbibliothek, Räume für öffentliche Nutzung und Kulturveranstaltungen. Die Umsetzung erfolgt durch die Genossenschaft „Unser Oberhof e.G.“ in Abstimmung mit der Stadt. Das Plangebiet wird von Dorfgebiet zu Allgemeinem Wohngebiet umgewidmet.

FAQ

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.