Oberhof ist eine Landstadt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Thüringen (Deutschland)
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Schmalkalden-Meiningen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1570 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
98559                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
036842                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Oberhof, Sood, Sood                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Oberhof  
   Hauptstraße 1  
   98559 Oberhof  
2. Thüringer Landesforstanstalt  
   Am Wald 1  
   98559 Oberhof  
3. Finanzamt Suhl  
   Bahnhofstraße 12  
   98527 Suhl  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Oberhof – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Bebauungsplan Nr. 132 „Oberhof“ in Bad Homburg v.d.Höhe sieht eine nachhaltige Entwicklung der denkmalgeschützten Hofanlage vor. Das Ziel ist, die Domäne Oberhof zu stärken und eine identitätsstiftende Mitte für den Stadtteil Ober-Erlenbach zu schaffen. Die historische Bausubstanz soll erhalten bleiben, während anstelle des nicht denkmalgeschützten Freiluftstalls barrierefreie Wohnflächen entstehen. Geplant sind auch Flächen für Wohnen, Kleingewerbe, gemeinnützige und soziale Einrichtungen, eine Stadtteilbibliothek, Räume für öffentliche Nutzung und Kulturveranstaltungen. Die Umsetzung erfolgt durch die Genossenschaft „Unser Oberhof e.G.“ in Abstimmung mit der Stadt. Das Plangebiet wird von Dorfgebiet zu Allgemeinem Wohngebiet umgewidmet.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.