Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Oberkotzau

Oberkotzau ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Hof und liegt unmittelbar südlich der Stadt Hof.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
5265 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95145
Vorwahl
09286
Adresse derMarktverwaltung
Am Rathaus 2, 95145 Oberkotzau
Am Rathaus 2, 95145 Oberkotzau 95145 Bayern DE
Website
Ortsteile
Autengrn, Birken, Fletschenreuth, Gottfriedsreuth, Höferberg, Hollareuth, Oberpferdt, Pfaffengrn, Silberbach, Stobersreuth, Unterpferdt, Wendlershof, Wustuben, Autengrün, Birken, Fletschenreuth, Gottfriedsreuth, Heideckerziegelhütte, Höferberg, Hollareuth, Oberpferdt, Pfaffengrün, Silberbach, Stobersreuth, Unterpferdt, Wendlershof, Wustuben
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberkotzau, Hauptstraße 1, 95145 Oberkotzau
2. Finanzamt Hof, Maxplatz 1, 95028 Hof
3. Landratsamt Hof, Ludwigstraße 14, 95028 Hof
Gemeinde Oberkotzau – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.