Oberkrämer ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Oberhavel (Brandenburg). Sie entstand 1998 durch den Zusammenschluss von zunächst drei Gemeinden
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
11.860 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16727
Vorwahlen
03304, 033055
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Oberkrämer
Hauptstraße 1
16727 Oberkrämer
2. Bürgeramt Oberkrämer
Hauptstraße 1
16727 Oberkrämer
3. Ordnungsamt Oberkrämer
Hauptstraße 1
16727 Oberkrämer
Gemeinde Oberkrämer – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Oberkrämer entsteht in Schwante ein neues Wohngebiet mit 24 Häusern auf einem ehemaligen Acker, wo noch Baugrundstücke zu vergeben sind.
Es gab eine heftige Diskussion um den Bebauungsplan für das Areal am Schäferweg in Vehlefanz, bei der die Gemeindevertreter den Aufstellungsbeschluss nicht empfohlen haben und die Einwohner sich gegen die Bebauung ausgesprochen haben.
Bebauungspläne in Oberkrämer werden als Satzung von der Gemeindevertretung beschlossen und regeln die mögliche Bebauung von Grundstücken, aber nicht alle Pläne sind derzeit online verfügbar.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung