Oberlungwitz ist eine Stadt im Osten des Landkreises Zwickau in Sachsen, die als Zentrum der Strumpfindustrie an Bedeutung gewann
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5842 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09353
Vorwahl
03723
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberlungwitz
Hauptstraße 1
09399 Oberlungwitz
2. Bürgeramt Oberlungwitz
Hauptstraße 1
09399 Oberlungwitz
3. Ordnungsamt Oberlungwitz
Hauptstraße 1
09399 Oberlungwitz
Gemeinde Oberlungwitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Oberlungwitz hat das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 7 „Wohngebiet Werkstraße/ENuS“ eingestellt. Ebenso wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohnstandort an der Stollberger Straße“ aufgehoben.
Ein neuer Bebauungsplan für das „Wohngebiet an der Erlbacher Straße“ wurde am 22. Februar 2022 beschlossen, um neue Wohnbauflächen zu schaffen, da die bestehenden Baugebiete weitestgehend ausgelastet sind und der Bedarf an Wohnbauflächen hoch ist.
Zudem wurde ein Flächentausch zwischen den Gewerbegebieten „Limbacher Straße“ und „Stollberger Straße“ beschlossen, um eine Neuwicklung der Gewerbefläche östlich der Stollberger Straße zu ermöglichen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.