Oberneukirchen ist eine Marktgemeinde in Oberösterreich im Bezirk Urfahr-Umgebung im oberen Mühlviertel mit 3202 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2018).
Bundesland
Oberösterreich
Einwohner
3.202 (1. Jän. 2018)
Postleitzahl
4181
Vorwahl
07212
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Aign, Althör, Angstl, Baumgarten, Bayer, Beck, Berger, Bernhart, Blmhub, Brandhub, Brandstätt, Brunnhub, Brunnlehen, Dangl, Dasör, Dörfl, Donislreit, Dorfner, Dradlöd, Emehrer, Engassen, Frst, Gaderl, Gansenöd, Garrer, Gasteig, Gmach, Grund, Harrer, Hartberg, Haslach, Hatzenberg, Holzmann, Jackhub, Kainau, Kargsinn, Lackner, Langfeichten, Lenzfeichten, Mayerhof
Adressen:
1. Gemeinde Oberneukirchen, Hauptstraße 1, 4271 Oberneukirchen
2. Bezirkshauptmannschaft Freistadt, Linzer Straße 2, 4240 Freistadt
3. Landeshauptstadt Linz, Hauptplatz 1, 4020 Linz
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.