Oberneukirchen ist eine Marktgemeinde in Oberösterreich im Bezirk Urfahr-Umgebung im oberen Mühlviertel mit 3202 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2018).
Bundesland
Einwohner
3.202 (1. Jän. 2018)
Postleitzahl
4181
Vorwahl
07212
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Aign, Althör, Angstl, Baumgarten, Bayer, Beck, Berger, Bernhart, Blmhub, Brandhub, Brandstätt, Brunnhub, Brunnlehen, Dangl, Dasör, Dörfl, Donislreit, Dorfner, Dradlöd, Emehrer, Engassen, Frst, Gaderl, Gansenöd, Garrer, Gasteig, Gmach, Grund, Harrer, Hartberg, Haslach, Hatzenberg, Holzmann, Jackhub, Kainau, Kargsinn, Lackner, Langfeichten, Lenzfeichten, Mayerhof
Adressen:
1. Gemeinde Oberneukirchen, Hauptstraße 1, 4271 Oberneukirchen
2. Bezirkshauptmannschaft Freistadt, Linzer Straße 2, 4240 Freistadt
3. Landeshauptstadt Linz, Hauptplatz 1, 4020 Linz
Gemeinde Oberneukirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.