Obernzenn ist ein Markt im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Mittelfranken.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
2567 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91619
Vorwahl
09844
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Sichelbronn, Straßenhof, Unternzenn, Urphertshofen, Veitsmhle, Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Sichelbronn, Straßenhof, Unternzenn, Urphertshofen, Veitsmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obernzenn
Hauptstraße 1
91487 Obernzenn
2. Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Am Heiligenstein 2
91413 Neustadt a. d. Aisch
3. Ordnungsamt Obernzenn
Hauptstraße 1
91487 Obernzenn
Gemeinde Obernzenn – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.