Obernzenn ist ein Markt im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Mittelfranken.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
2567 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91619
Vorwahl
09844
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Sichelbronn, Straßenhof, Unternzenn, Urphertshofen, Veitsmhle, Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Sichelbronn, Straßenhof, Unternzenn, Urphertshofen, Veitsmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obernzenn
Hauptstraße 1
91487 Obernzenn
2. Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Am Heiligenstein 2
91413 Neustadt a. d. Aisch
3. Ordnungsamt Obernzenn
Hauptstraße 1
91487 Obernzenn
Gemeinde Obernzenn – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.