Obernzenn ist ein Markt im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Mittelfranken.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
2567 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91619
Vorwahl
09844
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Sichelbronn, Straßenhof, Unternzenn, Urphertshofen, Veitsmhle, Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Sichelbronn, Straßenhof, Unternzenn, Urphertshofen, Veitsmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obernzenn
Hauptstraße 1
91487 Obernzenn
2. Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Am Heiligenstein 2
91413 Neustadt a. d. Aisch
3. Ordnungsamt Obernzenn
Hauptstraße 1
91487 Obernzenn
Gemeinde Obernzenn – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.