Oberscheinfeld ist ein Markt im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Mittelfranken
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Mittelfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1107 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
91483                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09167                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Herper, Krettenbach, Mannhof, Prhl, Prhlermhle, Schönaich, Schönaichermhle, Stierhöfstetten, Ziegelmhle, Herper, Krettenbach, Mannhof, Prühl, Prühlermühle, Schönaich, Schönaichermühle, Stierhöfstetten, Ziegelmühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Oberscheinfeld, Hauptstraße 1, 96126 Oberscheinfeld  
2. Ordnungsamt Oberscheinfeld, Hauptstraße 1, 96126 Oberscheinfeld  
3. Finanzamt Bamberg, Schillerstraße 3, 96047 Bamberg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Oberscheinfeld – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.