Über die Region hinaus bekannt ist es hauptsächlich durch seine drei Schlösser und den über 100 Jahre alten Flughafen, der heute auch eine Außenstelle des Deutschen Museums beherbergt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.864 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85764
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Badersfeld, Bergl, Hochmutting, Kreuzstraße, Lustheim, Mittenheim, Neuherberg, Riedmoos
Adressen:
1. Gemeinde Oberschleißheim, Rathausstraße 1, 85764 Oberschleißheim
2. Standesamt Oberschleißheim, Rathausstraße 1, 85764 Oberschleißheim
3. Bürgerbüro Oberschleißheim, Rathausstraße 1, 85764 Oberschleißheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 15:00
Mittwoch: 08:30 - 15:00
Donnerstag: 08:30 - 15:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Oberschleißheim plant einen Bebauungsplan, um den Bereich um die Gewerbegebiete Sonnenstraße und Dachauer Straße von Wohnnutzung freizuhalten. Der Gemeinderat will Gewerbenutzung festlegen und sensible Nutzungen mit wohnähnlichem Charakter ausschließen. Dies geschieht, um ein durchgängiges Gewerbegebiet zu schaffen und eine von der Staatlichen Baugesellschaft geplante Wohnbebauung zu verhindern, die das Landratsamt bereits für denkbar hält. Der Gemeinderat hat sich weitgehend gegen Wohnbebauung ausgesprochen, mit Ausnahme von zwei Grünen, die ein Studentenwohnheim in Betracht ziehen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.