Oberschneiding ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3252 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94363
Vorwahl
09426
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eglsee, Grafling, Großenpinning, Hölldorf, Lohhof, Meindling, Mnchsdorf, Niederwalting, Padering, Peinkofen, Rennerhof, Riedling, Schierlhof, Siebenkofen, Wolferkofen, Eglsee, Grafling, Großenpinning, Hölldorf, Lohhof, Meindling, Münchsdorf, Niederwalting, Padering, Peinkofen, Rennerhof, Riedling, Schierlhof, Siebenkofen, Wolferkofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberschneiding, Hauptstraße 1, 94363 Oberschneiding
2. Standesamt Oberschneiding, Hauptstraße 1, 94363 Oberschneiding
3. Finanzamt Landshut, Schützenstraße 1, 84034 Landshut
Gemeinde Oberschneiding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.