Oberschneiding ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3252 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94363
Vorwahl
09426
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eglsee, Grafling, Großenpinning, Hölldorf, Lohhof, Meindling, Mnchsdorf, Niederwalting, Padering, Peinkofen, Rennerhof, Riedling, Schierlhof, Siebenkofen, Wolferkofen, Eglsee, Grafling, Großenpinning, Hölldorf, Lohhof, Meindling, Münchsdorf, Niederwalting, Padering, Peinkofen, Rennerhof, Riedling, Schierlhof, Siebenkofen, Wolferkofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberschneiding, Hauptstraße 1, 94363 Oberschneiding
2. Standesamt Oberschneiding, Hauptstraße 1, 94363 Oberschneiding
3. Finanzamt Landshut, Schützenstraße 1, 84034 Landshut
Gemeinde Oberschneiding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.