Oberstadion ist eine oberschwäbische Gemeinde im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Alb-Donau-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1597 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
89613                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
07357, 07393                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aigendorf, Ellighofen, Hausen, Moosbeuren, Mundeldingen, Riedenhof, Rusenberg, Willenhofen, Aigendorf, Ellighofen, Hausen, Moosbeuren, Mundeldingen, Riedenhof, Rusenberg, Willenhofen                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Oberstadion  
   Hauptstraße 1  
   88471 Oberstadion  
2. Rathaus Oberstadion  
   Kirchstraße 2  
   88471 Oberstadion  
3. Ordnungsamt Oberstadion  
   Rathausplatz 3  
   88471 Oberstadion  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Oberstadion – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.