Oberstadion ist eine oberschwäbische Gemeinde im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
1597 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89613
Vorwahlen
07357, 07393
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aigendorf, Ellighofen, Hausen, Moosbeuren, Mundeldingen, Riedenhof, Rusenberg, Willenhofen, Aigendorf, Ellighofen, Hausen, Moosbeuren, Mundeldingen, Riedenhof, Rusenberg, Willenhofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberstadion
Hauptstraße 1
88471 Oberstadion
2. Rathaus Oberstadion
Kirchstraße 2
88471 Oberstadion
3. Ordnungsamt Oberstadion
Rathausplatz 3
88471 Oberstadion
Gemeinde Oberstadion – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.