Oberstreu ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Rhön-Grabfeld
Einwohner
1469 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97640
Vorwahl
09776
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Mittelstreu, Mockenmhle, Mönchshof, Mittelstreu, Mockenmühle, Mönchshof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberstreu
Hauptstraße 1
97510 Oberstreu
2. Landratsamt Rhön-Grabfeld
Am Alten Steinweg 1
97616 Bad Neustadt an der Saale
3. Finanzamt Bad Neustadt a.d. Saale
Am Alten Steinweg 7
97616 Bad Neustadt an der Saale
Gemeinde Oberstreu – Öffnungszeiten
- Montag: 07:45 - 17:00
- Dienstag: 07:45 - 17:00
- Mittwoch: 07:45 - 17:00
- Donnerstag: 07:45 - 18:00
- Freitag: 07:45 - 17:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.