Obertraubling ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
8557 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93083
Vorwahl
09401
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Egglfing, Einthal, Moorackerhof, Oberhinkofen, Piesenkofen, Egglfing, Einthal, Moorackerhof, Oberhinkofen, Piesenkofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obertraubling, Hauptstraße 1, 93083 Obertraubling
2. Standesamt Obertraubling, Hauptstraße 1, 93083 Obertraubling
3. Einwohnermeldeamt Obertraubling, Hauptstraße 1, 93083 Obertraubling
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Obertraubling plant die Ausweisung eines neuen Wohngebiets im Südosten des Ortsteils Gebelkofen. Der Bebauungsplan „Gebelkofen Südost“ soll 16 Wohnbaugrundstücke entlang der Kreisstraße R12 erschließen. Die Planung dient der nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung von Wohnraum im Verdichtungsraum Regensburg. Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans im Regelverfahren mit einer zweistufigen Beteiligungsphase beschlossen. Die Planung reagiert auf die aktuelle Nachfrage nach Wohnbauland und sichert damit ein entsprechendes Angebot in Obertraubling. Es sind keine Altlasten oder Schutzgebiete im Umkreis bekannt, und die Erschließung erfolgt über einen Anschluss an die Kreisstraße R12.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.