Obertraubling ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberpfalz                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
8557 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
93083                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09401                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Egglfing, Einthal, Moorackerhof, Oberhinkofen, Piesenkofen, Egglfing, Einthal, Moorackerhof, Oberhinkofen, Piesenkofen                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Obertraubling, Hauptstraße 1, 93083 Obertraubling  
2. Standesamt Obertraubling, Hauptstraße 1, 93083 Obertraubling  
3. Einwohnermeldeamt Obertraubling, Hauptstraße 1, 93083 Obertraubling  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Obertraubling – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Gemeinde Obertraubling plant die Ausweisung eines neuen Wohngebiets im Südosten des Ortsteils Gebelkofen. Der Bebauungsplan „Gebelkofen Südost“ soll 16 Wohnbaugrundstücke entlang der Kreisstraße R12 erschließen. Die Planung dient der nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung von Wohnraum im Verdichtungsraum Regensburg. Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans im Regelverfahren mit einer zweistufigen Beteiligungsphase beschlossen. Die Planung reagiert auf die aktuelle Nachfrage nach Wohnbauland und sichert damit ein entsprechendes Angebot in Obertraubling. Es sind keine Altlasten oder Schutzgebiete im Umkreis bekannt, und die Erschließung erfolgt über einen Anschluss an die Kreisstraße R12.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung