Obertshausen ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Offenbach.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
24.968 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63179
Vorwahl
06104
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Obertshausen
Hauptstraße 1
63179 Obertshausen
2. Bürgeramt Obertshausen
Hauptstraße 1
63179 Obertshausen
3. Ordnungsamt Obertshausen
Hauptstraße 1
63179 Obertshausen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 14:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 82 (H) in Obertshausen, östlich und westlich der Friedensstraße zwischen Eichendorfstraße und Maingaustraße, soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes schaffen. Das Plangebiet hat eine Größe von 1,5 ha und liegt innerstädtisch. Es wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Es gibt Bedenken hinsichtlich hohen Grundwasserständen, die Vernässungs- und Setzrissschäden verursachen könnten, und es wird empfohlen, eine hydrogeologische Untersuchung durchzuführen und die Ergebnisse in bauliche Vorkehrungen einzubeziehen. Zudem muss der Bachlauf auf dem Grundstück in seinem Bestand beschrieben und die Auswirkungen der geplanten Bebauung dargelegt werden.
Ein weiterer Bebauungsplan, Nr. 20 (H) an der Liebknechtstraße, beinhaltet die Zusammenführung zweier Grundstücke für die Bebauung mit gereihten Wohneinheiten, um eine moderate Nachverdichtung zu ermöglichen und die ortstypische Gestaltung zu wahren. Dieses Vorhaben wird durch einen Investor realisiert und durch einen Durchführungsvertrag gesichert.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet