Oberviechtach ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
                    
                        
                                
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Oberpfalz                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
4929 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
92526                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09671                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bruderbgerl, Eigelsberg, Eisberg, Forst, Gartenried, Gartenriedermhle, Hermannsried, Herzoghof, Hof, Johannisberg, Käfermhle, Knaumhle, Konatsried, Kotzenhof, Lind, Lukahammer, Niesaß, Nunzenried, Obermurach, Pirkhof, Steinmhle, Tressenried, Werneröd, Wildeppenried, Zieglhäusl, Bruderbügerl, Eigelsberg, Eisberg, Forst, Gartenried, Gartenriedermühle, Hermannsried, Herzoghof, Hof, Johannisberg, Käfermühle, Knaumühle, Konatsried, Kotzenhof, Lind                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Oberviechtach  
   Marktplatz 1  
   92526 Oberviechtach  
2. Finanzamt Schwandorf  
   Bahnhofstraße 28  
   92421 Schwandorf  
3. Landratsamt Schwandorf  
   Gabelsbergerstraße 1  
   92421 Schwandorf  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Oberviechtach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oberviechtach betreffen vor allem Änderungen und Anpassungen im Baugesetzbuch (BauGB). Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Die Vorschrift des § 13b BauGB zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens in Ortsrandlagen wurde aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit Unionsrecht zum 01.01.2024 außer Kraft gesetzt.
- Zum 01.01.2024 wurde die „Reparaturvorschrift“ des § 215a BauGB eingeführt.
- Bebauungsplanverfahren, die vor dem 31.01.2022 förmlich eingeleitet wurden, können unter bestimmten Bedingungen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden, indem § 13a BauGB entsprechend angewendet wird.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.