Die Stadt gehört der Verbandsgemeinde Sankt Goar-Oberwesel an, deren Verwaltungssitz sich hier befindet. Sie liegt in Rheinland-Pfalz im Rhein-Hunsrück-Kreis
Bundesland
Landkreis
Rhein-Hunsrück-Kreis
Einwohner
2813 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55430
Vorwahl
06744
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Boppard, Niederbachtal, Weilersmhle, Boppard, Niederbachtal, Weilersmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberwesel
Am Markt 1
55430 Oberwesel
2. Bürgeramt Oberwesel
Am Markt 1
55430 Oberwesel
3. Ordnungsamt Oberwesel
Am Markt 1
55430 Oberwesel
Gemeinde Oberwesel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf