Oberwiesenthal (seit 29
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Erzgebirgskreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2043 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
09484                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
037348                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Oberwiesenthal  
   Markt 1  
   09484 Oberwiesenthal  
2. Tourist-Information Oberwiesenthal  
   Markt 1  
   09484 Oberwiesenthal  
3. Ordnungsamt Oberwiesenthal  
   Markt 1  
   09484 Oberwiesenthal  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Oberwiesenthal – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Stadt Kurort Oberwiesenthal hält trotz starker artenschutzrechtlicher Bedenken an dem geplanten Bebauungsplan für eine Ferienhaussiedlung auf einer artenreichen Bergwiese fest. Der NABU Sachsen hat wiederholt gegen das Vorhaben protestiert und war bereits gerichtlich erfolgreich, um einen Baustopp zu erwirken. Trotzdem hat die Stadt den Bebauungsplan und die dritte Flächennutzungsplanänderung ohne wesentliche Änderungen neu ausgelegt, was von Naturschutzbehörden und Gerichten als Verstoß gegen das Arten- und Biotopschutzrecht bewertet wird. Der NABU hat eine ablehnende Stellungnahme eingereicht und behält sich weitere rechtliche Schritte vor.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
                            
                                Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.