Ochtendung ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
5494 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56299
Vorwahl
02625
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Alsingerhof, Emmigerhof, Flöcksmhle, Fressenhof, Heselermhle, Korbsmhle, Langwiesenmhle, Lohmhle, Oberholz, Oberwerthsmhle, Schleewiesenmhle, Theisenmhle, Waldorferhof, Alsingerhof, Emmigerhof, Flöcksmühle, Fressenhof, Heselermühle, Korbsmühle, Langwiesenmühle, Lohmühle, Oberholz, Oberwerthsmühle, Schleewiesenmühle, Theisenmühle, Waldorferhof
Adressen:
1. Gemeinde Ochtendung
Am Markt 1
56299 Ochtendung
2. Verbandsgemeinde Vallendar
Rathausplatz 1
56179 Vallendar
3. Landkreis Mayen-Koblenz
Wilhelmstraße 1
56068 Koblenz
Gemeinde Ochtendung – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.