Sie befindet sich im Südosten des Freistaates Sachsen, unweit der Grenzen zu Tschechien und Polen. Oderwitz (obersorbisch Wódrjeńca, oberlausitzisch: Uderwitz) ist eine sächsische Gemeinde im Landkreis Görlitz in der Oberlausitz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
4866 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
02791                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
035842                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Oderwitz  
   Hauptstraße 1  
   02791 Oderwitz  
2. Ordnungsamt Oderwitz  
   Hauptstraße 1  
   02791 Oderwitz  
3. Finanzamt Zittau-Oberland  
   Bahnhofstraße 12  
   02763 Zittau  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Oderwitz – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
    13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
    13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung