Odisheim (plattdeutsch Godshem) ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Land Hadeln im niedersächsischen Landkreis Cuxhaven.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
475 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21775
Vorwahl
04756
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmKanal, AmSee, Dreieck, Kirchdorf, Norderteil, Sderteil, Westerweg, AmKanal, AmSee, Dreieck, Kirchdorf, Norderteil, Süderteil, Westerweg
Adressen:
1. Gemeinde Odisheim
Hauptstraße 1
12345 Odisheim
2. Bürgeramt Odisheim
Rathausplatz 2
12345 Odisheim
3. Ordnungsamt Odisheim
Wilhelmstraße 3
12345 Odisheim
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Odisheim in den bereitgestellten Quellen. Die Quelle bezieht sich auf den Dorfentwicklungsplan für die Dorfregion „Regional am Kanal“, der mehrere Gemeinden einschließt, aber keine detaillierten Informationen zu Odisheim speziell enthält.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.