Ofterdingen ist eine Gemeinde im Landkreis Tübingen, etwa 13 km südlich von Tübingen an der Bundesstraße 27 gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5376 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72131
Vorwahl
07473
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Jungviehweide, Jungviehweide
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ofterdingen
Hauptstraße 24
72131 Ofterdingen
2. Ordnungsamt Ofterdingen
Hauptstraße 24
72131 Ofterdingen
3. Standesamt Ofterdingen
Hauptstraße 24
72131 Ofterdingen
Gemeinde Ofterdingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ofterdingen arbeitet an verschiedenen Bebauungsprojekten und Infrastrukturentwicklungen. Hier sind einige der neuesten Entwicklungen:
- Es gibt Interessentenlisten für Wohnbau- und Gewerbegrundstücke, um über neue Entwicklungen informiert zu werden.
- Im Rahmen von Straßenbauprojekten wird die Bundesstraße B27 neu geplant, um Ofterdingen vollständig zu umgehen. Dies beinhaltet den Neubau von Straßenabschnitten, Anbindungen an andere Straßen und den Umbau bestehender Straßenabschnitte.
- Es sind verschiedene Varianten für die Umfahrung von Ofterdingen in Planung, einschließlich einer kleinen und einer engen Umfahrung sowie Tunnelvarianten.
- Die Gemeinde investiert in die Infrastruktur, einschließlich der Erweiterung von Schulen und Kindergärten sowie dem Bau von Seniorenheimen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.