Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ohlstadt

Ohlstadt ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt mit den weiteren Mitgliedsgemeinden Eschenlohe, Großweil und Schwaigen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3352 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82441
Vorwahl
08841
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 1, 82441 Ohlstadt
Rathausplatz 1, 82441 Ohlstadt 82441 Bayern DE
Website
Ortsteile
Bartlmämhle, Buchenried, Kleinaschau, Kothried, Weghaus, Weichs, Bartlmämühle, Buchenried, Kleinaschau, Kothried, Weghaus, Weichs
Adressen:
1. Gemeinde Ohlstadt, Hauptstraße 10, 82441 Ohlstadt
2. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Richard-Wagner-Straße 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen, Welfenstraße 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Gemeinde Ohlstadt – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.